Für meine Nachzuchten gewähre ich eine Gesundheitsgarantie, wie es dem gegenwärtigen Stand der Rechtsprechung entspricht. Auf Grund der stabilen Gesundheit meiner Vögel gewähre ich jedoch diese Garantie nicht nur für einige Monate, sondern für volle 2 Jahre. Sie bezieht sich auf verborgene körperliche Mängel der Vögel (z.B. Aspergillose, Erkrankung innerer Organe (Herzfehler), nicht jedoch auf Infektionskrankheiten wie Psittakose, PDD und PBFD, denn mein Bestand war von Anfang an frei von diesen Krankheiten, was auf Wusch für den jeweiligen Vogel durch entsprechende Untersuchungen nachgewiesen wird, die Kosten tragen beide Parteien je zur Hälfte. Erkrankungen und Verletzungen die allein der Halter zu verantworten hat, Vergiftungen (z.B. durch Pflanzen, Blei, Teflon), Verletzungen durch Unfälle (z.B. Fliegen gegen Scheiben, Einklemmen in Türen) oder Stromschläge, Versagen innerer Organe durch falsche Ernährung (z.B. Fettleber) werden natürlich durch die Garantie nicht abgedeckt. In Zweifelsfällen muß ein Gutachten einer Tierärztlichen Hochschule (Müchen, Hannover, Dresden) den Sachverhalt klären. Falls der Garantiefall nicht eintritt trägt die Kosten der Käufer.